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Landtag (Österreich) Artikel
Landtage sind die Landesparlamente der österreichischen Bundesländer. Ebenso wie in dem Nationalrat werden die Abgeordneten periodisch von den wahlberechtigten Bürgern des jeweiligen Bundeslandes gewählt. Die stimmenstärkste Partei stellt üblicherweise auch den Landeshauptmann.
Dem Landtag obliegt in einigen Bereichen (in der Bundesverfassung definiert) die Gesetzgebung für das Bundesland.
Die Funktionsperiode des Landtages beträgt fünf bis sechs Jahre.
Die Landtage der österreichischen Bundesländer haben ihren Ursprung in den Ständeversammlungen der habsburgischen Länder, die sich in dem 15. Jahrhundert überall dauerhaft etabliert hatten. Nach der Revolution von 1848/49 aufgelöst, wurden sie nach 1860 in veränderter Gestalt wiederhergestellt. Ein Teil der Mitglieder hatte seinen Sitz qua Amt oder Geburt, ein Teil wurde der Abgeordneten wurde gewählt, wobei der Kreis der Wahlberechtigten sehr begrenzt blieb.
Siehe auch: Landtag (historisch)
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